From 953b1f79d9e192890002f15060059a60b4c9619b Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Daniel Bohrer Date: Mon, 23 Jan 2017 17:00:52 +0000 Subject: [PATCH] typo --- "Mitgliederversammlung%2FGesch\303\244ftsordnung.mw" | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git "a/Mitgliederversammlung%2FGesch\303\244ftsordnung.mw" "b/Mitgliederversammlung%2FGesch\303\244ftsordnung.mw" index cd743c11f..e7ab8d36f 100644 --- "a/Mitgliederversammlung%2FGesch\303\244ftsordnung.mw" +++ "b/Mitgliederversammlung%2FGesch\303\244ftsordnung.mw" @@ -12,7 +12,7 @@ # Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt, sofern sie mindestens die Stimmen von 50% der Stimmberechtigten erhalten haben, solange genug Posten für das entsprechende Amt zu besetzen sind. # Falls mehrere Posten für ein Amt zu vergeben sind (z.B. Beisitzer, Rechnungsprüfer), findet die Besetzung absteigend nach Stimmenanzahl statt, bis alle Posten des entsprechenden Amtes besetzt sind. # Falls sich durch Stimmengleichheit keine eindeutige Besetzung ergibt, findet eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl statt. Eine Nachwahl findet jeweils für die Posten Schatzmeister, stellv. Vorsitzender, oder Vorsitzender statt, falls das entsprechende Amt nicht besetzt wurde. -# Die Auswertung der Wahl erfolgt in der Reihenfolge Vorstandsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Beisitzer, Rechnungsprüfer. Kandidaten, die schon für ein Amt gewählt worden sind und es angenommen haben, werden bei der Auswertung der nachfolgendenden Ämter nicht mehr berücksichtigt. +# Die Auswertung der Wahl erfolgt in der Reihenfolge Vorstandsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Beisitzer, Rechnungsprüfer. Kandidaten, die schon für ein Amt gewählt worden sind und es angenommen haben, werden bei der Auswertung der nachfolgenden Ämter nicht mehr berücksichtigt. # Gewählte Kandidaten können von der Wahl zurücktreten. Die Annahme der Wahl oder der Rücktritt von der Wahl ist auch fernmündlich möglich. [[Kategorie:Dokumente]] -- 2.20.1