From e524f9a1df7c28b5cee9d8132a6db46046164fd2 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Shoragan Date: Fri, 17 Jun 2011 17:32:06 +0000 Subject: [PATCH] /* Entwurf der Satzung */ --- Arbeitsgruppe:_Satzung.mw | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw b/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw index 6a6bf7a1d..a0edb8fa8 100644 --- a/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw +++ b/Arbeitsgruppe:_Satzung.mw @@ -91,7 +91,7 @@ Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über (3) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald per Textform mitgeteilt werden. § 10 Beurkundung von Beschlüssen -Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. +Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. § 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung (1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. -- 2.20.1