* Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie zu fördern.
* Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
(3) Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
* Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie zu fördern.
* Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
(3) Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: