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== Aktuell gültige Dokumente ==
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-* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012
+* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 15.12.2012
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== Text der Satzung ==
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+Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell. Rechtsbindend ist allein die oben verlinkte PDF-Version!
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Satzung des Stratum 0 e. V.
15. Dezember 2012
-§ 0 Name, Sitz, Geschäftsjahr
+§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Stratum 0 e. V.
(2) Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
-§ 1 Zweck
+§ 2 Zweck
(1) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.
(2) Der Verein setzt sich zum Zweck:
– Die Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der Informatik-
– Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und internationalen Grup-
pierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind.
-§ 2 Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit
+§ 3 Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet.
Mitteln der Körperschaft.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
-§ 3 Mitgliedschaft
+
+§ 4 Mitgliedschaft
(1) Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Bei Minder-
jährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
(2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet
den, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
-§ 4 Beiträge
+§ 5 Beiträge
(1) Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitrags-
ordnung.
-§ 5 Organe des Vereins
+§ 6 Organe des Vereins
(1) Organe des Vereins sind
– die Mitgliederversammlung
– der Vorstand
-§ 6 Mitgliederversammlung
+§ 7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
(2) Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das Vereinsinteres-
se erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23% der Vereinsmitglieder in
bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträ-
ge des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden.
-§ 7 Der Vorstand
+§ 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt
den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenom-
(12) Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet mit
der ersten Mitgliederversammlung.
-§ 8 Satzungsänderung
+§ 9 Satzungsänderung
(1) Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Vereinsmit-
glieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung
nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einla-
Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald per Textform mitgeteilt
werden.
-§ 9 Beurkundung von Beschlüssen
+§ 10 Beurkundung von Beschlüssen
(1) Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind
schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der vor jeder
Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen.
-§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
+§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der
Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur
nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst