{{Hinweis|Die Diskussion findet auf der [[Diskussion:Satzung|Diskussionsseite]] statt.}}
-== Aktuelle Satzung ==
+== Aktuell gültige Dokumente ==
* [[Media:Satzung.pdf|Aktuelle Satzung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
-* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 23.07.2011
+* [[Media:Beitragsordnung.pdf|Aktuelle Beitragsordnung]] als PDF, zuletzt geändert am 08.01.2012
== Source ==
Die Satzung sowie die Beitragsordnung werden als LaTeX-Dokument in einem [https://github.com/Valodim/stratum0-satzung github-Repository] gepflegt.
== Text der Beitragsordnung ==
Die hier dargelegte Version dient nur der schnellen Referenz, und ist nicht zwangsläufig aktuell!
-Zuletzt aktualisiert: --[[Benutzer:Neo Bechstein|Neo Bechstein]] 15:57, 10. Jan. 2012 (UTC)
+Zuletzt aktualisiert: [[Benutzer:Daniel Bohrer|Daniel Bohrer]] 02:27, 12. Jan. 2012 (UTC)
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Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.
-Version vom 17. Juni 2011
+8. Januar 2012
§ 1 Beitragssätze
(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
-(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglchkeit, einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
+(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
+Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
+gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
+ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
+von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
+Verlangen zugänglich gemacht werden.
(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
§ 3 Zahlungsweise
-(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
-(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.