** Streichung von [[Satzung|§8(12)]]
** Streichung von §1(2) der [[Beitragsordnung]]
** Hinzunahme in die Satzung §7 (8): "Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e.g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden."
** Streichung von [[Satzung|§8(12)]]
** Streichung von §1(2) der [[Beitragsordnung]]
** Hinzunahme in die Satzung §7 (8): "Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e.g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden."