* Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie zu fördern.
* Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
(3) Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
-* Die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur Verwirklichung der Vereinszwecken nötigen Infrastruktur.
+* Die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur Verwirklichung der Vereinszwecke nötigen Infrastruktur.
* Die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
* Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind.