Erinnerung: Mitglieder sind laut [[Satzung]] §7 Abs. 8 nur stimmberechtigt, sofern alle ausstehenden Mitgliedsbeiträge (inkl. Dezember!) beglichen wurden. Zu diesem Zweck wird euch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung noch eine E-Mail vom Schatzmeister erreichen, die eine Aufstellung über eurer gezahlten Beiträge enthält.
Erinnerung: Mitglieder sind laut [[Satzung]] §7 Abs. 8 nur stimmberechtigt, sofern alle ausstehenden Mitgliedsbeiträge (inkl. Dezember!) beglichen wurden. Zu diesem Zweck wird euch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung noch eine E-Mail vom Schatzmeister erreichen, die eine Aufstellung über eurer gezahlten Beiträge enthält.