''Erinnerung:'' ordentliche Mitglieder sind laut [[Satzung#§7 Mitgliederversammlung|Satzung §7 Abs. 8]] nur stimmberechtigt, sofern alle ausstehenden Mitgliedsbeiträge (inkl. Januar!) beglichen wurden. Zu diesem Zweck wird euch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung noch eine E-Mail vom Schatzmeister erreichen, die eine Aufstellung über eure gezahlten Beiträge enthält.
''Erinnerung:'' ordentliche Mitglieder sind laut [[Satzung#§7 Mitgliederversammlung|Satzung §7 Abs. 8]] nur stimmberechtigt, sofern alle ausstehenden Mitgliedsbeiträge (inkl. Januar!) beglichen wurden. Zu diesem Zweck wird euch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung noch eine E-Mail vom Schatzmeister erreichen, die eine Aufstellung über eure gezahlten Beiträge enthält.