* [http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/verein-gemeinnuetzigkeit/ruecklagenbildung-im-verein]: "Für die Bildung einer Rücklage ist grundsätzlich ein Beschluss (in der Mitgliederversammlung) zu fassen, der protokolliert sein muss. Es ist stets ein Vorstandsbeschluss erforderlich." <-- sollten wir für die Mietrücklagen von 3000€ nachholen
* [http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/verein-gemeinnuetzigkeit/ruecklagenbildung-im-verein]: "Für die Bildung einer Rücklage ist grundsätzlich ein Beschluss (in der Mitgliederversammlung) zu fassen, der protokolliert sein muss. Es ist stets ein Vorstandsbeschluss erforderlich." <-- sollten wir für die Mietrücklagen von 3000€ nachholen