* Die antragestellende Entität wird über den erfolgreichen oder abgelehnten Antrag benachrichtigt.
=== 4. Anschaffung ===
-* Die im Antrag genannte Entität schafft die beantragte Anschaffung an.
+* Die antragstellende Entität oder die Entität, die das Geld auslegt oder der Vorstand (je nachdem, was bei der Antragstellung vereinbart wurde) schafft die beantragte Anschaffung an.
=== 5. Erstattung der Kosten ===
* Sobald die anschaffende Entität eine Rechnung/einen Beleg für die Anschaffung hat, schickt sie diese per Mail an den Vorstand. Dabei gibt sie formlos folgende Infos an: