''Erinnerung:'' ordentliche Mitglieder sind laut [[Satzung#§7 Mitgliederversammlung|Satzung §7 Abs. 8]] nur stimmberechtigt, sofern alle ausstehenden Mitgliedsbeiträge (inkl. Januar!) beglichen wurden. Zu diesem Zweck wird euch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung noch eine E-Mail vom Schatzmeister erreichen, die eine Aufstellung über eure gezahlten Beiträge enthält.
+Die Mitgliederversammlug hat sich in den Vorjahren eine [[Mitgliederversammlung/Geschäftsordnung|Geschäftsordnung]] gegeben.
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== Themen ==
* '''Protokoll-Overhead'''
** Wahl der Versammlungsleitung & Protokollführenden Entität