[[Datei:IMGP0251.jpg|miniatur|Mate!]]
-= Satzung =
Eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung einer Satzung wurde gebildet, bestehend aus [[Benutzer:Daniel Bohrer|Roland]], [[Benutzer:Michael Klug|Michael Klug]], Stefan, [[Benutzer:Blinry|Blinry]], [[Benutzer:ngr|ngr]], Ortwin, Gorasch, [[Benutzer:Larsan|Larsan]], [[Benutzer:Marvas|Martin]], [[Benutzer:Paul Wilhelm|Paul Wilhelm]].
* Entwurf der Beitragsordnung: http://piratepad.net/cuPlbkWmJb
* Meinungsbild bzgl. [[Mindestbeitrag]]
-== Entwurf ==
+== Entwurf der Satzung ==
Zu bearbeiten unter: http://piratepad.net/j8MNTQW913
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(Unterschriften)
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+== Entwurf der Beitragsordnung ==
+zu bearbeiten unter http://piratepad.net/cuPlbkWmJb
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+Beitragsordnung [Hackerspace BS]
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+§1 Beitragssätze
+(1) Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Beiträge für Mitglieder wie folgt: Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat, der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 12€ pro Monat.
+(2) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand im Sinne der Vereinssatzung § 5, Satz 3 einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
+(3) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens.
+§2 Fälligkeit
+(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
+(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
+§3 Zahlungsweise
+(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.
+(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
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+§4 Aufnahmegebühren
+(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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+§5 Erstattungen
+(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
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== Ressourcen ==